Lärmschutz bleibt Ländersache
Unser Erfolg: Die EU-Verordnung, die lärmbedingte Betriebsbeschränkungen als letztes Mittel vorsah und so das Nachtflugverbot ausgehebelt hätte, wird in dieser Form nicht zum Tragen kommen.
Zitat:
"Die Verkehrsminister konnten einen allgemeinen Ansatz für dieses politisch sensible Paket finden, was ein wichtiger Fortschritt ist. Die Entscheidung über lärmbedingte Beschränkungen bleiben eindeutig Sache der Mitgliedstaaten, doch ..."
Dies ist auch ein Erfolg unseres unermüdlichen Einsatzes. Unser besonderer Dank geht an die kleine Gruppe der Mitstreiter, die nach Brüssel gefahren ist und dort das Thema direkt mit den EU-Abgeordneten besprochen hat. Wir müssen aber wachsam bleiben, denn bei genauerer Analyse des Beschlusses ist ersichtlich, dass die EU sich Eingriffe vorbehält.
Zitat:
"Es sollte den zuständigen Behörden ermöglicht werden, sich auf die lautesten Luftfahrzeuge des Flottenbestands zu konzentrieren ("so genannten, knapp die Vorschriften erfüllende Luftfahrzeuge") und diese zuerst außer Dienst zu stellen, anstatt allgemeine Nachtflugverbote einzuführen..."
Dies ist aber ein guter und wichtiger Erfolg und sollte uns animieren, unbeirrt weiter zu kämpfen.
Entscheidung des EU-Parlamentes: Generell soll die Entscheidungshoheit über Betriebsbeschränkungen nicht bei der EU-Kommission liegen, sondern in den Ländern bleiben. Die Kommission prüft lediglich die Einhaltung der Verordnung. Insbesondere soll die Kommission schon bestehende lokale Entscheidungen von Behörden oder Gerichten oder vertraglich vereinbarte Regelungen (Mediation etc.) nicht blockieren oder gar rückgängig machen können. Bei der Auswahl von lärmmindernden Maßnahmen sollen nicht nur die Kosteneffizienz, sondern auch gesundheitliche, soziale und andere wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt werden. Für die Bewertung von Lärm werden europaweit einheitliche, transparente Kriterien gefordert, die Bewertung und Kontrolle soll bei unabhängigen Stellen liegen. Sehr viele weitere Stellen im Entwurf wurden auch verändert, eine genauere Analyse der vielen Details ist noch erforderlich.
Nach dem zu Anfang 2012 von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf war befürchtet worden, dass bestehende Betriebsbeschränkungen, wie das Frankfurter Nachtflugverbot, von der EU aufgehoben werden und neue Beschränkungen verhindert werden könnten. Besorgte Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen und auch Politiker haben daraufhin eine Protestkampagne gestartet und intensive Aufklärungsarbeit bei den Abgeordneten des EU-Parlaments geleistet, sodass der Entwurf gestoppt werden konnte und nun verbessert wurde. Weitere Aufmerksamkeit ist trotzdem erforderlich.
Genauere Angaben findet man in der Mitteilung des EU-Parlaments und (verständlicher) in der Pressemitteilung des Abgeordneten Michael Gahler (CDU). Wer ganz genau wissen will, wie die Entscheidung zu interpretieren ist, kann sich das Beschlussprotokoll der Sitzung ansehen (der Punkt findet sich ab Seite 107).
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zum Flughafenpaket vom 12.12.2012
Lärm auf Flughäfen: Behörden sollen vor Ort entscheiden Pressemitteilung von Michael Gahler MdEP vom 12.12.2012
Pressemitteilung der Europagruppe der Grünen vom 13.12.2012
Beschlussprotokoll der Sitzung des EU-Parlaments (MS Word)
Die IG Nachtflugverbot erreichte ein Hilferuf aus Mainz
Vorgeschichte/Hintergrund: Der Koordinator der Bürgerinitiativen Fluglärm in Mainz und Rheinhessen, Dietrich Elsner, hatte befreundete Bürgerinitiativen gegen Fluglärm bundesweit um Spenden gebeten. Grund waren notwendige persönliche Gespräche mit den Berichterstattern des Verkehrsausschusses im europäischen Parlament, damit unsere Bedürfnisse an notwendigem Schutz vor Fluglärm nicht den Einflüsterungen der Luftverkehrslobby in Brüssel geopfert werden. Die EU-Gruppe der BI Mainz musste dringend im Oktober/November 2012 zur Verkehrsausschuss-Sitzung ein weiteres Mal nach Brüssel, um erneut bei den zuständigen Abgeordneten des airport-package vorzusprechen. Am 5. und 6. November 2012 entschied dieser Ausschuss und gab dann die Empfehlung für das Parlament ab.
Diese Empfehlung war dann zumindest teilweise in unserem Sinne, so dass die Länder selbst über Regelungen zum Nachtflugverbot und Betriebsbeschränkungen an europäischen Flughäfen entscheiden können. Auch wenn in Leipzig tatsächlich keine wirksamen Regelungen zum Schutz der Menschen getroffen wurden, so besteht immer noch die Möglichkeit, dies in Zukunft endlich nachzuholen!
"Die EU-Gruppe, bestehend aus Gabriele Franz, Gerd Schmidt und Martin Kessel wird mit den Entscheidungsträgern in Brüssel vor Ort sprechen und hat ausgearbeitete Papiere dabei. Die Gespräche mit Herrn Jörg Leichtfried aus Österreich (Verkehrsausschuss im Europaparlament) und gleichzeitig Berichterstatter für diesen Ausschuss und Herr Anton Hofstreiter (Grüne), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag, haben wir bereits auf unserer Seite. Das genügt aber noch nicht. Wir müssen unbedingt noch ein zweites und drittes Mal nach Brüssel. Bitte helfen Sie alle mit, dass diese 3 Personen fahren können. Wir benötigen dringend 6.000 Euro für Reisekosten, Dolmetscher und Organisation in Brüssel. Es wäre vernichtend, wenn die Erfolge, die diese Gruppe schon erzielt hat mit Ihrem Einsatz und Engagement, jetzt scheitert, weil nicht genug finanzielle Mittel vorhanden sind, damit die Gruppe erneut fahren kann", so Bettina Appelt, Vorstandsmitglied der Geschäftsstelle Fluglärm Mainz, weiter.
Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. ist diesem Spendenaufruf gern gefolgt und spendete umgehend 100 Euro nach Mainz. Zusätzlich zu diesem Betrag beteiligten sich auch weitere Initiativen des Netzwerks der Bürgerinitiativen am Flughafen Leipzig/Halle "Zukunft Leipzig" an dieser Unterstützungsaktion.
Für uns ist ganz klar: Auch in der Region Leipzig/Halle steht der Schutz der Gesundheit vor Fluglärm an oberster Stelle. Gesundheitsschutz geht vor wirtschaftliche Interessen!
Und das Ergebnis (siehe oben) kann sich sehen lassen. Wir sind froh, dass wir durch schnelle und unbürokratische Bürgerarbeit das Schlimmste verhindern konnten.